Energieforschungsprogramm – Angewandte nichtnukleare Forschungsförderung (Stand: 15.04.2019)

Energieforschungsprogramm – Angewandte nichtnukleare Forschungsförderung (Stand: 15.04.2019)

Energieforschungsprogramm - Angewandte nichtnukleare Forschungsförderung (Stand: 15.04.2019)

Bund / Förderberatung Forschung und Innovation des Bundes; Projektträger Jülich (PtJ)

Am 15. April 2019 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) den Förderaufruf: “Energiewende und Gesellschaft” veröffentlicht. Die Energiewende geht mit tiefgreifenden Veränderungen und Erweiterungen unseres Energiesystems einher. Auch die gesellschaftlichen und sozio-ökonomischen Rahmenbedingungen müssen erforscht, verstanden und berücksichtigt werden.

Gesucht werden in diesem Sinne Forschungsvorhaben mit system- und technologieübergreifendem Charakter zur Gesellschaft im Kontext der Energiewende. Projektskizzen können bis zum 11. Juni 2019 beim Projektträger Jülich (PtJ) eingereicht werden.

Gefördert werden Projekte zu folgenden inhaltlichen Schwerpunkten:

  • Energiewende in den Verbrauchssektoren: Energieoptimierte und klimaneutrale Gebäude; Industrie und Gewerbe; Energiewende im Verkehr,
  • Energieerzeugung: Brennstoffzellen; Photovoltaik; Windenergie; Energetische Nutzung biogener Rest- und Abfallstoffe; Geothermie; Wasserkraft und Meeresenergie; Thermische Kraftwerke,
  • Systemintegration: Stromnetze; Stromspeicher; Sektorkopplung und Wasserstofftechnologien,
  • Systemübergreifende Forschungsthemen: Technologieorientierte Systemanalyse; Technologien für die CO 2-Kreislaufwirtschaft; Digitalisierung der Energiewende; Ressourceneffizienz im Kontext der Energiewende; Energiewende und Gesellschaft sowie
  • weitere Maßnahmen: Reallabore der Energiewende.

Ziel ist es, innovative ganzheitliche Lösungen für die Herausforderungen der Energiewende zu entwickeln und rasch an den Markt zu führen.

Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft erhalten in der Regel einen Zuschuss von bis zu 50% der förderfähigen Kosten. Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen werden mit bis zu 100% der zuwendungsfähigen Ausgaben bezuschusst

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