Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Ausbaus von nicht öffentlicher Elektroladeinfrastruktur für Unternehmen in Niedersachsen

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Ausbaus von nicht öffentlicher Elektroladeinfrastruktur für Unternehmen in Niedersachsen

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Ausbaus von nicht öffentlicher Elektroladeinfrastruktur für Unternehmen in Niedersachsen

Förderzeitraum: 02.12.2020-31.12.2022
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Um die Folgen der Corona-Pandemie zu mindern und die Investitionskraft in Niedersachsen zu stärken, werden Maßnahmen zum Ausbau der Elekroladeinfrastruktur im nicht öffentlichen Raum gefördert.

Gefördert werden die Errichtung von Ladesäulen und Wallboxen, Pufferspeicher, Solaranlagen und die Herstellung von Netzanschlüssen. Erforderlich ist, dass die Ladepunkte dem anerkennten Stand der Technik erfüllen und der Vorhabenort in Niedersachen liegt.

Antragsberechtigt sind Einzelunternehmen und Gesellschaften des bürgerlichen Rechts, Handels-, Aktien- und Partnerschaftsgesellschaften.

Fördermittel: Zuschuss in Höhe von bis zu 80% der Gesamtausgaben bei der Beschaffung einer Ladeinfrastruktur (Normal- und Schnellladeinfrastruktur), für Netzanschlüsse (Nieder- und Mittelspannungsnetz) bis zu 60% der Gesamtausgaben.

Fördermittelberatung unter +49 821 455485-0

Bildquelle: Pixabay 4293130 (lizenzfrei)

 

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