Die Überbrückungshilfe II kann ab sofort beantragt werden (21.10.2020)

Die Überbrückungshilfe II kann ab sofort beantragt werden (21.10.2020)

Die Überbrückungshilfe II kann ab sofort beantragt werden (21.10.2020)

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Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Soloselbständige und Freiberufler können, ab sofort, die Überbrückungshilfe II, für den Zeitraum September bis Dezember 2020, beantragen.  

Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier erklärt, dass die Bedingungen für die Hilfen erleichtert wurden.

Die Eintrittsschwelle zur Antragsstellung wurde flexibilisiert, die Begrenzung der Förderung abgeschafft und höhere Fördersätze, für zum Beispiel die Veranstalter- und Schaustellerbranche, angesetzt. Künftig können Unternehmen, die einen Umsatzeinbruch von 30% zum Vorjahr zu verzeichnen haben, die Überbrückungshilfe beantragen.

Die Überbrückungshilfe II sieht außerdem eine Förderung von Maßnahmen zur Verlagerung in den Außenbereich des Geschäftsbetriebs vor (z.B. Zelte und Wärmestrahler).

Antragsberechtigt sind Unternehmen aus allen Branchen.

Antragsplattform: www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de

Fördermittelberatung unter +49 821 455485-0

Bildquelle: Pixabay 597178 (lizenzfrei)

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