Richtlinie zur Förderung der klinischen Entwicklung von versorgungsnahen COVID-19-Arzneimitteln und deren Herstellungskapazitäten

Richtlinie zur Förderung der klinischen Entwicklung von versorgungsnahen COVID-19-Arzneimitteln und deren Herstellungskapazitäten

Richtlinie zur Förderung der klinischen Entwicklung von versorgungsnahen COVID-19-Arzneimitteln und deren Herstellungskapazitäten

Förderzeitraum: 13.05.2021-30.06.2025
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Trotz der fortschreitenden Impfquoten sind sich Experten in der Wissenschaft einig, dass aufgrund unterschiedlicher Faktoren nicht alle in Deutschland lebenden Personen geimpft werden. Um die Pandemiebekämpfung zu unterstützen und vor allem in Zukunft schwere Krankheitsverläufe zu verhindern, soll nun die Herstellung versorgungsnahen Arzneimitteln unterstützt werden.

Hierbei sind viele unterschiedliche Vorhaben förderfähig, darunter zum Beispiel die Herstellung von Prüfpräparaten oder auch die Ausweitung der Kapazitäten von klinischen Prüfungen. Allerdings können die Fördermöglichkeiten je nach Dynamik des Pandemieverlaufs noch angepasst werden.

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, (nicht-) staatliche Hochschulen und außeruniversitäre Forschungsunternehmen

Fördermittel: Zuschuss bis zu 50 % für Unternehmen

Fördermittelberatung unter +49 821 455485-0

Bild von Arek Socha auf Pixabay

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