Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft – Förderwettbewerb

Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft – Förderwettbewerb

Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft – Förderwettbewerb

Förderzeitraum: 15.02.2020 – 31.12.2022

Ziel und Gegenstand

Ziel dieser Richtlinie ist es, Energieeffizienz durch Investitionen der Wirtschaft zu steigern sowie den Anteil der erneuerbaren Energien zur Bereitstellung von Prozesswärme auszubauen.

Gefördert werden aus Mitteln des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie investive Maßnahmen zur energetischen Optimierung von industriellen und gewerblichen Anlagen und Prozessen, die zur Erhöhung der Energieeffizienz beziehungsweise zur Senkung des fossilen Energieverbrauchs in Unternehmen beitragen. Hierzu gehören insbesondere:

  • Prozess- und Verfahrensumstellungen auf effiziente Technologien sowie energetische Optimierung von Produktionsprozessen
  • Maßnahmen zur Abwärmenutzung
  • Maßnahmen an Anlagen zur Wärmeversorgung, Kühlung und Belüftung sind förderfähig, sofern diese überwiegend direkt für Prozesse zur Herstellung, Weiterverarbeitung oder Veredelung von Produkten eingesetzt werden.
  • Maßnahmen zur energieeffizienten Bereitstellung von Prozesswärme oder -kälte
  • Maßnahmen zur Vermeidung von Energieverlusten im Produktionsprozess
  • Maßnahmen zur Prozesswärmebereitstellung
  • Sensorik, Mess-, Steuer- und Regelungstechnik (MSR) sowie zugehörige Software zur Dokumentation, Überwachung und Regulierung der Energieverbräuche der optimierten Anlagen und Prozesse.

Förderfähig sind darüber hinaus Aufwendungen für die Erstellung eines Einsparkonzepts und die Umsetzungsbegleitung der geförderten Investitionsmaßnahme durch externe Energieberater.

Art und Höhe der Fördermittel

Zuschuss bis 50 %

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