Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen sowie Sanierung und Neubau

Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen sowie Sanierung und Neubau

Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen sowie Sanierung und Neubau

Förderzeitraum: 01.01.2021-31.12.2030
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Um die Energie- und Klimaziele bis 2030 zu erreichen und die Treibhausgasemission im Gebäudesektor zu mindern, werden Investitionen gefördert, die dazu beitragen, die CO2-Emissionen zu senken sowie die Energieeffizienz und den Anteil der erneuerbaren Energien zu steigern.

Gefördert werden Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle, der Ein- und Ausbau von Anlagentechnik und Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik), Heizungsoptimierung und energetische Fachplanung und Baubegleitung.

Zudem werden der Neubau und die Sanierung von energieeffizienten Gebäuden gefördert.

Antragsberechtigt sind Unternehmen, Privatpersonen, gemeinnützige Organisationen und juristische Personen.

Fördermittel:

Je nach Einzelmaßnahme bis zu 50 Prozent Zuschuss

Bei Neubau bis zu 50 % Zuschuss, bei Sanierung max. 22,5 % Zuschuss

Fördermittelberatung unter +49 821 455485-0

Bildquelle: Pixabay 1477041 (lizenzfrei)

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