Bayerisches Sonderprogramm Landwirtschaft Digital (BaySL Digital) (01.10.2018 – 31.12.2020)

Bayerisches Sonderprogramm Landwirtschaft Digital (BaySL Digital) (01.10.2018 – 31.12.2020)

Bayerisches Sonderprogramm Landwirtschaft Digital (BaySL Digital) (01.10.2018 - 31.12.2020)

Bayern / Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL)

Der Freistaat Bayern fördert Investitionen landwirtschaftlicher Unternehmen im digitalen Bereich, die vor allem das betriebliche Management optimieren, die Umweltverträglichkeit verbessern, das Tierwohl steigern und die Wettbewerbsfähigkeit erhöhen.

Mitfinanziert werden Vorhaben in folgenden Programmteilen:

  • Digitalbonus Agrar: Erwerb von Agrarsoftware (Basissoftware, zusätzliche Module, zugehörige Apps und softwarebasierte Technikkopplungen) einschließlich Installation im Rahmen der Erzeugung pflanzlicher und tierischer Produkte (einschließlich Fachsoftware für den Wein- und Gartenbau) sowie deren Vermarktung  in der Innen- und Außenwirtschaft,
  • Sensor-Technologie zur organischen und mineralischen Düngung (Antragstellung noch nicht möglich),
  • digitale Hack und Pflanzenschutztechnik zur Reduzierung des Pflanzenschutzmitteleinsatzes – “1.000-Feldroboter-Programm”  (Antragstellung noch nicht möglich) sowie
  • Digitale Systeme zur Überwachung des Gesundheitszustandes von Nutztieren und zur Verbesserung des Tierwohls (Antragstellung noch nicht möglich).

Die Höhe der Förderung beträgt

  • beim Digitalbonus Agrar: einmalig 500 EUR. Die zuwendungsfähigen Ausgaben müssen für die beantragte Agrarsoftware mindestens 1.250 EUR betragen.
  • bei Sensor-Technologien: 25% der zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch max. 30.000 EUR je Sensoreinheit/-system.
  • beim 1.000-Feldroboter-Programm: 25% der zuwendungsfähigen Ausgaben, die Höhe der zuwendungsfähigen Ausgaben je gefördertem Gegenstand ist begrenzt.
  • bei digitalen Überwachungssystemen: 25% der zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch max. 15.000 EUR je Antrag.

 

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