Bremen: Förderprogramm zur Bereitstellung und Herrichtung von Open-Air-Veranstaltungsorten

Bremen: Förderprogramm zur Bereitstellung und Herrichtung von Open-Air-Veranstaltungsorten

Bremen: Förderprogramm zur Bereitstellung und Herrichtung von Open-Air-Veranstaltungsorten

Förderzeitraum: 03.06.2021-31.08.2021
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Seit dem Beginn der Corona-Pandemie leiden insbesondere Kunst- und Kulturschaffende in ganz Deutschland. Auch an solche Veranstaltungen geknüpfte Dienstleister, wie Ton- oder Bühnentechniker sind seit Beginn der Pandemie extremen finanziellen Herausforderungen ausgesetzt. Das Land Bremen versucht nun mit einem neuen Förderprogramm die diverse kulturelle Szene des Landes zu erhalten und im Sommer 2021 durch Unterstützungen wieder anzukurbeln.

Mit dem neuen Programm wird die Herrichtung und Bereitstellung von Außenflächen gefördert, welche insbesondere für Bühnenprogramme im Sommer 2021 verwendet werden. Grundsätzlich sind alle Ausgaben zuwendungsfähig, welche unmittelbar mit der Herrichtung des Veranstaltungsortes entstehen, darunter beispielsweise Mietkosten, Aufbaukosten, Veranstaltungstechnik oder auch Ausgaben für temporär erforderliche Infrastruktur (WC, Strom, etc.).

Antragsberechtigt sind rechtsfähige Personengesellschaften, Einzelunternehmer und juristische Personen mit Sitz oder Betriebsstätte im Land Bremen.

Förderung: Zuschuss für Unternehmen bis zu 80 %

Fördermittelberatung unter +49 821 455485-0

Bild von Pexels auf Pixabay

 

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