Ausbildungsprogramm NRW (Stand: 18.01.2019)

Ausbildungsprogramm NRW (Stand: 18.01.2019)

Ausbildungsprogramm NRW (Stand: 18.01.2019)

Nordrhein-Westfalen / Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen; Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung mbH – G.I.B.; zuständige Regionalagentur

Das Land Nordrhein-Westfalen fördert mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds (ESF) die Schaffung zusätzlicher Ausbildungsplätze in Regionen mit ungünstiger Ausbildungsmarktlage.
Unterstützt werden:

  • die Bereitstellung zusätzlicher Ausbildungsplätze durch Ausbildungsbetriebe,
  • die Akquise von Ausbildungsplätzen und die Begleitung der Auszubildenden durch Bildungsträger.

Übergeordnetes Ziel ist es, regionale Unterschiede auf dem Ausbildungsmarkt in Nordrhein-Westfalen auszugleichen.

Die Fördermittel werden in Form von Zuschüssen, und in folgendem Umfang erteilt:

  • in der Akquisephase vom 1. Juni 2019 bis 31. August 90% der Funktionspauschale „Projektmitarbeiter” für eine halbe (bei weniger als 36 Teilnehmendenplätzen) bzw. eine ganze Vollzeitstelle (ab 36 Teilnehmendenplätzen),
  • als Zuschuss zur Ausbildungsvergütung für den Ausbildungsbetrieb bei einer Ausbildung in Vollzeit 400 EUR pro Monat und Teilnehmenden für maximal 24 Monate und
  • als Personalkostenzuschuss beim Träger 90% der Funktionspauschale „Projektmitarbeiter” (entspricht 5.940 EUR prog Monat). Für 24 Teilnehmende wird eine Vollzeitstelle gefördert.

Die Frist zur Einreichung von Interessenbekundungen zur Durchführung des Ausbildungsprogramms ab 2019, bei den zuständigen Regionalagenturen, endet am 11.02.2019.

 

Nicht das passende Programm für Sie? Weitere Förderprogramme finden Sie hier: Förderprogramme Nordrhein-Westfalen

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