Mit dem novellierten Klimaschutzgesetz wurde im Bundesland Baden-Württemberg beschlossen, die Treibhausgasemissionen verglichen mit dem Jahr…
Änderung der Richtlinie zur Förderung von Forschungsvorhaben für die Weiterentwicklung des Softwaresystems BaSys 4.0 (19.03.2020)
1. In Nummer 2 wird der Absatz 5 wie folgt neu gefasst:
Gefördert werden Forschungs- und Entwicklungsvorhaben für Industrie 4.0 vorrangig mit folgenden Themen/Inhalten/Beiträgen:
- Unternehmensübergreifende Interoperabilität und Adaptivität
- Integration von produktionsrelevanter Sensorik oder Steuerungen von Maschinen, Anlagen oder Robotik (inklusive Transportrobotik)
- Nachrüstung älterer Bestandssysteme mit Sensorik/Cyber-Physical Systems und Anbindung an IT-Systeme
- Ganzheitliche Datennutzung, Anwendungs-, Daten- und Systemintegration
- Interoperable adaptive Prozessplanung, -optimierung und -steuerung in Verbindung mit typischer Business-Software (ERP, MES, PLM, Planungssysteme usw.)
- Flexibles automatisiertes Matching/Transformation von Daten- und Prozessmodellen durch Adapter, Konnektoren, Bridges usw.
- Verlässlichkeit von Industrie 4.0-Systemen (z. B. Softwarequalität und -sicherheit, Vertrauenswürdigkeit, Aktualisierbarkeit)
- Schaffung intuitiver Mensch-Maschinen-Interaktions-Mechanismen zur Bedienung und insbesondere Konfiguration und Systemanpassung bei sich ändernden Auftrags- oder Produktionsbedingungen
- Digitalisierung und Verknüpfung von Geschäfts- und Produktionsprozessen
- Anbindung von Datenanalyse-Software, insbesondere basierend auf Methoden der Künstlichen Intelligenz
- Softwarewerkzeuge und -services zum Zweck der Durchführung von Updates, Konsistenz- und Safety- Checks zur Erfüllung rechtlicher Vorgaben
2. In Nummer 3 wird der Absatz 3 wie folgt neu gefasst:
Der Zuwendungsempfänger bzw. Einreicher der Projektskizze erklärt gegenüber der Bewilligungsbehörde seine Einstufung als KMU bzw. die Einstufung vorgesehener Projektpartner als KMU gemäß Anhang I AGVO bzw. KMU-Empfehlung der Kommission bereits mit der Einreichung der Projektskizze.
3. In Nummer 7.2.1 wird der Absatz 1 wie folgt neu gefasst:
In der ersten Verfahrensstufe sind dem beauftragten Projektträger des BMBF bis spätestens
3. Call: 15. Juli 2020
4. Call: 31. Januar 2021
zunächst Projektskizzen in schriftlicher und elektronischer Form vorzulegen.