Soforthilfen bei durch Naturkatastrophen hervorgerufenen Notständen (01.03.2018 – 31.12.2022)

Soforthilfen bei durch Naturkatastrophen hervorgerufenen Notständen (01.03.2018 – 31.12.2022)

Soforthilfen bei durch Naturkatastrophen hervorgerufenen Notständen (01.03.2018 - 31.12.2022)

Nordrhein-Westfalen / zuständige Bezirksregierung Nordrhein-Westfalen

Das Land Nordrhein-Westfalen stellt Soforthilfe bei Notständen, die durch Naturkatastrophen hervorgerufen wurden.

Gewährt werden finanzielle Hilfen zur Beseitigung der Schäden, die durch Ereignisse wie Erdbeben, Erdrutsche, Hochwasser, Stark- oder Eisregen, Starkfrost, Wirbelstürme, Orkane und Waldbrände entstanden sind und gegen die kein oder kein wirtschaftlich vertretbarer Versicherungsschutz möglich gewesen wäre.

Soforthilfen werden gewährt für:

  • Haushalt bzw.Hausrat für Privatpersonen,
  • Gebäude und Räume für Privatpersonen sowie
  • Kleingewerbetreibende und Landwirte.

Die Fördermittel werden in Form von Zuschüsse erteilt.

Der genaue Förderumfang ist hierbei abhängig vom konkreten Schaden und der Zahl der betroffenen Personen.

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