Richtlinie zur Förderung von Forschungsvorhaben auf dem Gebiet “Wirkstoffentwicklung auf Basis von Naturstoffen zur Bekämpfung von Infektionskrankheiten” (02.03.2018 – 31.06.2025)

Richtlinie zur Förderung von Forschungsvorhaben auf dem Gebiet “Wirkstoffentwicklung auf Basis von Naturstoffen zur Bekämpfung von Infektionskrankheiten” (02.03.2018 – 31.06.2025)

Richtlinie zur Förderung von Forschungsvorhaben auf dem Gebiet "Wirkstoffentwicklung auf Basis von Naturstoffen zur Bekämpfung von Infektionskrankheiten" (02.03.2018 – 31.06.2025)

Infektionskrankheiten stellen weltweit eine der häufigsten Todesursachen dar. Nachdem sie in den Industrieländern als weitgehend besiegt galten, nimmt die von ihnen ausgehende Gefahr seit einigen Jahren weltweit wieder zu. Insbesondere angesichts der vermehrten Resistenzentwicklung von Krankheitserregern gegenüber etablierten antiinfektiven Wirkstoffen besteht ein enormer Bedarf an neuen, effizienten und wirkungsvollen Antiinfektiva. Die Entwicklung von innovativen Antiinfektiva ist daher für die Gesundheitsversorgung der Zukunft von essentieller Bedeutung.

Mit der vorliegenden Förderrichtlinie beabsichtigt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) daher, die Naturstoff-basierte Entwicklung neuartiger, anti-infektiver Wirkstoffe für die Humanmedizin zu stärken und somit Fortschritte bei der Bekämpfung von Infektionskrankheiten zu erzielen.

Es werden Verbundvorhaben gefördert, die einen oder mehrere der folgenden Schritte der Wertschöpfungskette zur Wirkstoffentwicklung abdecken:

  • Validierung von innovativen Naturstoff-Targets, für die bereits ein Wirkstoffkandidat vorliegt,
  • medizinalchemische Hit-To-Lead Optimierung,
  • Entwicklung von verbesserten halbsynthetischen und vollsynthetischen Herstellungsverfahren, um die Produktion ausreichender Mengen von Naturstoffen für eine pharmakologische Evaluierung und pharmazeutische Nutzung zu gewährleisten,
  • präklinische Validierung und pharmakologisch-toxikologische Prüfung von Wirkstoffkandidaten,
  • Wirksamkeitsnachweis eines Naturstoff-basierten Wirkstoffkandidaten in verschiedenen experimentellen (Krankheits-) Modellen und bis zum Proof-of-Concept im Tiermodell.

Die Fördermittel werden in Form eines Zuschusses erteilt. Das Flrdermaß orientiert sich hierbei an Art und Umfang des Vorabens.

Hochschulen und Forschungseinrichtungen werden individuell bis zu 100% gefördert.

Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit FuE-Kapazitäten erhalten in der Regel eine Anteilfinanzierung von 50%, wobei eine Eigenbeteiligung von mindestens 50% vorausgesetzt ist.

Projektskizzen sind in der ersten Verfahrensstufe bis spätestens 04.06.2018 einzureichen.

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