Richtlinie zur Förderung multinationaler Forschungsprojekte zur Gesundheits- und Sozialversorgung bei Neurodegenerativen Erkrankungen (18.12.2017 – 31.12.2028)

Richtlinie zur Förderung multinationaler Forschungsprojekte zur Gesundheits- und Sozialversorgung bei Neurodegenerativen Erkrankungen (18.12.2017 – 31.12.2028)

Richtlinie zur Förderung multinationaler Forschungsprojekte zur Gesundheits- und Sozialversorgung bei Neurodegenerativen Erkrankungen (18.12.2017 - 31.12.2028)

Neurodegenerative Erkrankungen sind zum größten Teil unheilbare Erkrankungen, deren Eintreten stark mit dem Lebensalter zusammenhängt und die Betroffenen stark beeinträchtigt. Unter diesen Erkrankungen ist die Alzheimer-Erkrankung verantwortlich für die größte Krankheitslast. Weltweit sind ungefähr 47 Millionen Menschen von der Alzheimer’schen Erkrankung und ihren verwandten Störungen betroffen. Es wird erwartet, dass sich diese Zahl aufgrund der immer älter werdenden Bevölkerung alle 20 Jahre verdoppelt.

Ziel dieser Bekanntmachung ist die Förderung einer begrenzten Anzahl ambitionierter, innovativer, multinationaler und multidisziplinärer Verbundprojekte. Sie sollen die Gesundheits- und Sozialversorgung sowohl auf Makroebene (Systeme und Infrastrukturen) sowie auf der Ebene der Betroffenen, ihrer Pflegenden und Familien untersuchen. Stärken und Schwächen formeller und informeller Pflegeansätze und der bestehenden Infrastrukturen sollen bewertet werden. Damit sollen Voraussetzungen für die Umsetzung verbesserter, evidenzbasierter Ansätze geschaffen werden, die die Qualität der Versorgung verbessern und die Lebensqualität Betroffener steigern.

Forschungsprojekte zur Gesundheits- und Sozialversorgung können sich im Rahmen dieser Fördermaßnahme auf Patientinnen und Patienten mit den unten genannten neurodegenerativen Erkrankungen beziehen:

  • Alzheimer-Erkrankung und andere Demenzen;
  • Parkinson und mit Parkinson verwandte Erkrankungen;
  • Prionenerkrankungen;
  • Motoneuronerkrankungen;
  • Huntington-Krankheit;
  • Spinozerebelläre Ataxie (SCA);
  • Spinale Muskelatrophie (SMA).

Forschungsansätze sollten für die Zusicherung der Förderzuschüsse beispielsweise zu einem oder mehreren der folgenden Themen bearbeitet werden:

  • Verbesserung von Versorgungswegen und -leistungen durch das Einbeziehen Betroffener
  • Faktoren, die den Verlauf und die Prognose von Krankheiten beeinflussen
  • Ergebnisparameter mit Relevanz für die Erkrankten und ihre informellen Pflegepersonen
  • Palliativversorgung der Betroffenen
  • Kosteneffektivität und Bezahlbarkeit von Behandlungen einschließlich ethischer Bedenken

Antragstellende sollen, wo dies angebracht ist, im Rahmen dieser Förderung sozioökonomische Faktoren, Genderaspekte oder mögliche Komorbiditäten bei der Ausarbeitung der Forschungshypothesen, der Forschungsziele und des Arbeitsplans einbeziehen. Interkulturelle Aspekte und Diversität sollten über die Forschungsanstrengungen hinweg berücksichtigt werden, insbesondere bei der Entwicklung und Implementierung von Instrumenten und Interventionsstrategien.

Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen können individuell bis zu 100% gefördert werden. Bei Forschungsvorhaben an Hochschulen wir zusätzlich eine Projektpauschale in Höhe von 20% gewährt.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen, projektbezogenen Kosten, die in der Regel bis zu 50% anteilfinanziert werden können. Hierbei wird eine Eigenbeteiligung von mindestens 50% vorausgesetzt.

Für KMU sind hierbei differenzierte Aufschläge zulässig.

In der ersten Verfahrensstufe ist dem “Joint Call Sekretariat” bis spätestens zum 6. März 2018 eine Projektskizze vorzulegen.

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