Klimaschutzinitiative – Innovative marktreife Klimaschutzprodukte (Kleinserien-Richtlinie) (21.02.2018 – 28.02.2021)

Klimaschutzinitiative – Innovative marktreife Klimaschutzprodukte (Kleinserien-Richtlinie) (21.02.2018 – 28.02.2021)

Klimaschutzinitiative - Innovative marktreife Klimaschutzprodukte (Kleinserien-Richtlinie) (21.02.2018 - 28.02.2021)

Bund / Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) fördert Investitionen in innovative marktreife Klimaschutzprodukte.

Gefördert werden Investitionsmaßnahmen in folgende Produkte, Anlagen und Technologien:

  • Modul 1: Kleinstwasserkraftanlagen in Klär- bzw. Abwasseranlagen, Trinkwassernetzen oder vergleichbaren technischen Infrastrukturen mit einer elektrischen Leistung bis zu 30 kW sowie deren Installation.
  • Modul 2: Anlagen zur lokalen Sauerstoffproduktion zur Erzeugung von Sauerstoff bis 500 Nm3/h Produktionskapazität, bei denen der erzeugte Sauerstoff vor Ort verbraucht wird. Die Anlagen müssen einen Stromverbrauch von weniger als 0,5 kWh/Nm3 O2 aufweisen.
  • Modul 3: Dezentrale Einheiten zur Wärmerückgewinnung aus Abwasser in Gebäuden.
  • Modul 4: Bohrgeräte für innovative Erdwärmespeichersonden,
  • Modul 5: Schwerlastfahrräder.

Die Fördermittel werden in Form eines Zuschusses erteilt.
Folgende Fördersätze sind festgelegt:

  • Modul 1:
    Kleinstwasserkraftanlagen: für das erste Kilowatt 4.000 EUR, für jedes weitere 2.000 EUR, maximal jedoch 30% der förderfähigen Ausgaben bzw. Kosten.
  • Modul 2:
    Sauerstoffproduktion: 20% der förderfähigen Ausgaben bzw. Kosten für Investition und Installation bei Anlagen mit einem Stromverbrauch von weniger als 0,5 kWh/Nm 3 O 2 und 30% der förderfähigen Ausgaben bzw. Kosten für Investition und Installation bei Anlagen mit einem Stromverbrauch von weniger als 0,3 kWh/Nm 3 O 2.
  • Modul 3:
    Wärmerückgewinnung: 250 EUR pro Gerät bzw. Einheit, bei Gebäuden mit mehr als 20 Einheiten 200 EUR pro Gerät bzw. Einheit, bei Installation eines Wärmerückgewinnungssystems für das gesamte im Gebäude anfallende Abwasser zusätzlich 300 EUR pro Einheit, sofern ein zweites Grauwasser-Leitungsnetz installiert werden muss, maximal jedoch 30% der förderfähigen Ausgaben bzw. Kosten.
  • Modul 4:
    Bohrgeräte: 40% der Ausgaben für die Anschaffung der Geräte, maximal 20.000 EUR pro Gerät.
  • Modul 5:
    Schwerlastfahrräder: 30% der Ausgaben für die Anschaffung der Schwerlastfahrräder, maximal 2.500 EUR pro E-Lastenfahrrad bzw. Lastenanhänger mit E-Antrieb. Pro Antragsteller werden maximal 100 Fahrräder und/oder Anhänger gefördert.

Diese Richtlinie gilt bis zu 28.02.2021.

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