Patentierung

Die Patentierung schützt das geistige Eigentum an einer (in der Regel technischen) Erfindung und ermöglicht es dem Inhaber des Patents, die Nutzung der Erfindung durch andere zu erlauben, zu versagen und daraus Tantiemen zu beziehen. Die Anmeldung eines Patents erfolgt bei den nationalen Patentämtern, in Deutschland beim DPMA (Deutsches Patent- und Markenamt) mit Hauptsitz in München und Zweigstellen in Berlin und Jena. Die Anmeldung wird inzwischen europaweit harmonisiert, sodass Unternehmer mit einer nationalen Patentanmeldung in allen EU-Staaten geschützt sind. Dass ein Patent gewerbliche Schutzrechte gewährt, geht schon aus dem Wortstamm hervor, der aus dem französischen patente (= Gewerbeschein) und dem lateinischen patens (= Beglaubigungsbrief) abstammt. Ohne Patentrecht kämen viele Erfindungen wahrscheinlich gar nicht zustande, weil der Forschungsaufwand sich nicht mehr rentieren würde.Im Rahmen der Förderung von Innovationen können Sie auch Fördermittel für eine Patentierung erhalten, z.B. durch die Verwertungsförderung oder Strategieförderung von SIGNO Deutschland.

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Forschungszulage seit März 2024
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Förderaufruf „Künstliche Intelligenz (KI) zur Automatisierung der Biogaserzeugung“ im Rahmen des BMEL-Förderprogramms „Nachhaltige Erneuerbare Ressourcen“
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