Gemeinschaftsaufgabe “Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur” – Gewerbliche Wirtschaft 16.11.2017-31.12.2020

Gemeinschaftsaufgabe “Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur” – Gewerbliche Wirtschaft 16.11.2017-31.12.2020

Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" - Gewerbliche Wirtschaft 16.11.2017-31.12.2020

Sachsen / Sächsische AufbauBank – Förderbank – (SAB)

Der Freistaat Sachsen fördert Investitionen der gewerblichen Wirtschaft (einschließlich Tourismus) sowie Investitionen gemeinnütziger außeruniversitärer wirtschaftsnaher Forschungseinrichtungen, durch die die Wettbewerbs- und Anpassungsfähigkeit der Wirtschaft gestärkt sowie Dauerarbeitsplätze neu geschaffen oder gesichert werden.

Förderfähig bei kleinen und mittleren Unternehmen (gemäß KMU-Definition der EU) sind

  • die Errichtung und Erweiterung von Betriebsstätten,
  • die Diversifizierung der Produktion in neue zusätzliche Produkte,
  • eine grundlegende Änderung des gesamten Produktionsprozesses sowie
  • der Erwerb eines Betriebes, der stillgelegt oder von Stilllegung bedroht ist, im Falle kleiner Unternehmen einschließlich des Erwerbes einer Betriebsstätte durch Familienangehörige oder ehemalige Beschäftigte.

Förderfähig bei Großunternehmen sind

  • Investitionen zur Errichtung einer neuen Betriebsstätte oder zur Diversifizierung der Tätigkeit einer Betriebsstätte sowie
  • der Erwerb eines Betriebes, der stillgelegt oder von Stilllegung bedroht ist,
  • Umweltschutzmaßnahmen, die über das vorgeschriebene Maß hinausgehen.

Im Tourismusbereich werden Investitionen gefördert, die zur Erhöhung der Übernachtungszahlen in den Tourismusregionen, zur Gewinnung neuer Gästegruppen sowie zur Saisonverlängerung beitragen.

Gemeinnützige außeruniversitäre wirtschaftsnahe Forschungseinrichtungen können auch Unterstützung bei Investitionen zur Errichtung und zum Ausbau von Forschungsinfrastrukturen erhalten.

Investitionshilfen können in Form von sachkapitalbezogenen oder lohnkostenbezogenen Zuschüssen gewährt werden.

Die Höhe der für ein Investitionsvorhaben maximal zulässigen öffentlichen Förderung (Beihilfehöchstsatz) beträgt:

  • Im Zeitraum vom 1. Juli 2014 bis 31. Dezember 2017 in den Übergangsregionen (Regierungsbezirke Chemnitz und Dresden ohne Landkreis Görlitz) für Betriebsstätten von kleinen Unternehmen 35%, mittleren Unternehmen 25% und großen Unternehmen 15% der förderfähigen Kosten.
  • Vom 1. Januar 2018 bis 31. Dezember 2020 sinken die Beihilfehöchstsätze in den Übergangsregionen um jeweils 5% auf das Niveau in den stärker entwickelten Regionen.
  • Im Zeitraum vom 1. Juli 2014 bis 31. Dezember 2020 in stärker entwickelten Regionen (Regierungsbezirk Leipzig) für Betriebsstätten von kleinen Unternehmen 30%, mittleren Unternehmen 20% und großen Unternehmen 10% der förderfähigen Kosten.
  • Im Zeitraum von 1. Juli 2014 bis 31. Dezember 2020 im Landkreis Görlitz für Betriebsstätten von kleinen Unternehmen 40%, mittleren Unternehmen 30% und großen Unternehmen 20% der förderfähigen Kosten.

 

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