Gemeinschaftsaufgabe “Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur” – Förderung der gewerblichen Wirtschaft – Wachstumsprogramm für kleine Unternehmen (01.01.2018 – 31.12.2020)

Gemeinschaftsaufgabe “Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur” – Förderung der gewerblichen Wirtschaft – Wachstumsprogramm für kleine Unternehmen (01.01.2018 – 31.12.2020)

Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" - Förderung der gewerblichen Wirtschaft - Wachstumsprogramm für kleine Unternehmen (01.01.2018 – 31.12.2020)

Brandenburg / Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)

Das Land Brandenburg fördert aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe “Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur” Investitionsvorhaben kleiner Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des Tourismusgewerbes, durch die die Wettbewerbs- und Anpassungsfähigkeit der Wirtschaft gestärkt und Arbeitsplätze geschaffen oder gesichert werden.

Mitfinanziert werden Investitionen zur Errichtung, Erweiterung, Umstellung oder grundlegenden Rationalisierung bzw. Modernisierung von Betriebsstätten in Brandenburg, sowie die Übernahme von stillgelegten oder von Stilllegung bedrohten Betriebsstätten.

Touristische Vorhaben können in den folgenden Bereichen gefördert werden:

  • Gesundheitstourismus in staatlich anerkannten Kur- und Erholungsorten,
  • Rad- und Wassertourismus sowie
  • Vorhaben, die zur Entwicklung innovativer oder zur Ergänzung bereits vorhandener touristischer Produkte beitragen.

Mit den Investitionsvorhaben sollen neue Dauerarbeitsplätze geschaffen oder vorhandene gesichert werden. Ausbildungsplätze werden wie Dauerarbeitsplätze gewertet. Mit Leiharbeitern besetzte Stellen werden nicht als Dauerarbeitsplätze anerkannt.

Die Zuwendung wird zur Projektförderung als Anteilfinanzierung in Form des Zuschusses zu den zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt. Der Antragsteller kann zwischen sachkapitalbezogenen und lohnkostenbezogenen Zuschüssen wählen.

Sonstige Fördermittel sind auf den für das jeweilige Investitionsvorhaben geltenden Fördersatz anzurechnen.

Der Förderumfang kann bis zu einem Höchstsatz von 30 Prozent gestattet werden.

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