Förderung von Beratungen zum Energiespar-Contracting (14.12.2017 – 31.12.2018)

Förderung von Beratungen zum Energiespar-Contracting (14.12.2017 – 31.12.2018)

Förderung von Beratungen zum Energiespar-Contracting (14.12.2017 - 31.12.2018)

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und Kommunen können auch 2018 für die professionelle Unterstützung bei der Planung und Umsetzung von Energiespar-Contracting eine Förderung beantragen.

Das BMWi hat die entsprechende Richtlinie bis zum 31. Dezember 2018 verlängert.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) unterstützt objektive und unabhängige Beratung für Kommunen und kleine und mittlere Unternehmen zum Energiespar-Contracting. In einem ersten Schritt wird der Liegenschaftsbestand bzw. das Unternehmen auf Contracting-geeignete Effizienzmaßnahmen überprüft, um in einem weiteren Schritt die Umsetzung des Energiespar-Contractings durch einen Experten zu begleiten.

Im Einzelnen werden gefördert

  • Orientierungsberatung: Erstanalyse der vorhandenen Immobilien, Liegenschaften oder Anlagen und Entwicklung von Handlungsempfehlung für das Energiespar-Contracting und das Energieliefer Contracting,
  • Umsetzungsberatung: Beratung bei der Umsetzung eines Energiespar-Contractings,
  • Ausschreibungsberatung: Beratung zur Erstellung einer Leistungsbeschreibung für eine öffentliche Ausschreibung.

Ziel ist es, Kommunen sowie KMU bei der Erschließung bestehender Energiesparpotentiale zu unterstützen, die Energiekosten zu senken und gleichzeitig zur Vorbildfunktion des öffentlichen Sektors bei der Steigerung der Energieeffizienz beizutragen.

Der Förderbetrag erfolgt in Form eines Zuschusses.

Die Höhe des Förderung beträgt für die

  • Orientierungsberatung: 80% der förderfähigen Beratungsausgaben, maximal 2.000 EUR,
  • Umsetzungsberatung: bei Kommunen, Unternehmen und Einrichtungen in mehrheitlich kommunalem Eigentum, gemeinnützigen Organisationen und Religionsgemeinschaften 50% der förderfähigen Beratungsausgaben, maximal 12.500 EUR, und bei Unternehmen in mehrheitlichem Privateigentum 30% der förderfähigen Beratungsausgaben, maximal 7.500 EUR,
  • Ausschreibungsberatung: 30% der förderfähigen Beratungsausgaben, maximal 2.000 EUR.

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