Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Bayern (01.05.2018 – 31.12.2020)

Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Bayern (01.05.2018 – 31.12.2020)

Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Bayern (01.05.2018 – 31.12.2020)

Bayern / Projektträger Bayern (ITZB – Büro Nürnberg)

Der Freistaat Bayern fördert die Errichtung, Aufrüstung oder Ersatzbeschaffung öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur mit einem oder mehreren Ladepunkten in Bayern. Im Rahmen des dritten Förderaufrufs können im Zeitraum vom 11. Juni 2018 bis einschließlich zum 20. Juli 2018 Anträge eingereicht werden.

Unterstützt werden im Rahmen des dritten Förderaufrufs

  • die Errichtung von öffentlich zugänglicher Normalladeinfrastruktur (bis einschließlich 22 Kilowatt) oder öffentlich zugänglicher Schnellladeinfrastruktur (größer als 22 Kilowatt) an neuen Standorten einschließlich des dafür erforderlichen Netzanschlusses des Ladestandorts und der Montage der Ladestation sowie
  • bei Nachweis eines zusätzlichen Mehrwerts die Aufrüstung oder Ersatzbeschaffung von Ladeinfrastruktur und die Ertüchtigung des Netzanschlusses an Standorten, die vor Inkrafttreten der Förderrichtlinie betrieben wurden.

Die Zuschüsse in diesem Aufruf betragen

  • für Normalladepunkte bis einschließlich 22 kW: 40% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, maximal 3.000 EUR pro Ladepunkt,
  • für den Netzanschluss pro Standort: 40% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, maximal 5.000 EUR.

Die Fördersätze können um 10% erhöht werden, wenn Normalladepunkte mit einem zusätzlichen Mehrwert (z.B. Park&Ride-Parkplätzen, E-Car- oder E-Bike-Sharing u.a.) verbunden werden.
Die maximale Zuwendungssumme ist im dritten Aufruf pro Antragsteller auf 150.000 EUR begrenzt.

 

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