Förderrichtlinie Hamburger Energiepass (Stand: 01.01.2018)

Förderrichtlinie Hamburger Energiepass (Stand: 01.01.2018)

Förderrichtlinie Hamburger Energiepass (Stand: 01.01.2018)

Hamburg / Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)

Die Freie und Hansestadt Hamburg unterstützt auf der Grundlage der Förderrichtlinie Erneuerbare Energien die Energieberatung zur Modernisierung bestehender Wohngebäude.

Gefördert werden

  • die Erstellung eines Hamburger Energiepasses,
  • die Erläuterung des Hamburger Energiepasses in Versammlungen von Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) und
  • die Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans.

Der Hamburger Energiepass umfasst folgende Leistungen:

  • bauliche und energetische Bestandsaufnahme vor Ort,
  • ingenieurmäßige Analyse und Bewertung des energetischen Einsparpotenzials des Gebäudes,
  • Entwicklung von Sanierungsempfehlungen,
  • Berechnung der möglichen Energieeinsparung,
  • Erstellung eines gesetzlich geregelten Energiebedarfsausweises nach Energieeinsparverordnung (EnEV)

Die Förderungmittel werden in Form von Zuschüssen erteilt.

Der Förderumfang für den Hamburger Energiepass richtet sich nach der Anzahl der Wohneinheiten im Gebäude und beträgt maximal 800 EUR für eine Erstausstellung.

Der Zuschuss für die Erläuterung des Hamburger Energiepasses in der WEG-Versammlung beträgt einmalig bis zu 500 EUR.

Ein im Rahmen des Hamburger Energiepasses zu erstellender individueller Sanierungsfahrplan wird mit 400 EUR der nachgewiesenen förderfähigen Kosten bezuschusst.

 

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