Förderprogramm KLIMOPASS (06.03.2018 – 31.12.2023)

Förderprogramm KLIMOPASS (06.03.2018 – 31.12.2023)

Förderprogramm KLIMOPASS (06.03.2018 - 31.12.2023)

Baden-Württemberg / L-Bank

Das Land Baden-Württemberg unterstützt im Rahmen dieses Förderprogrammes Kommunen sowie kleine und mittlere Unternehmen bei dem Einstieg in die Anpassung an den Klimawandel und bei der Umsetzung konkreter Anpassungsmaßnahmen.

Das Förderprogramm besteht aus drei Modulen:

  • Modul A) Beratungsprojekte (Einstiegs- und Vertiefungsberatung) und Schulungsmaßnahmen
  • Modul B) Vorbereitungsprojekte, Erstellung von Planungsgrundlagen sowie Klimaschutzteilkonzepten mit dem Schwerpunkt Anpassung an den Klimawandel oder klimagerechtes Flächenmanagement
  • Modul C) Umsetzung von investiven Anpassungsmaßnahmen: Maßnahmen zur Klimaanpassung im Bereich Hitzeschutz (z.B. Begrünung von Kindergärten, Schulen und Alten- und Pflegeheimen), Installation öffentlich zugänglicher Trinkwasserspender in stadtklimatischen Hotspoträumen, Möblierung in hitzegeschützten Bereichen oder innovative Modellprojekte

Die Fördermittel werden in Form von Zuschüssen erteilt.
Die Höhe der Förderung beträgt hierbei

  • im Modul A für Einstiegsberatungen bis zu 80% bzw. für Vertiefungsberatungen bis zu 65% des Tagessatzes eines externen Beraters und 500 EUR für halbtätige bzw. 800 EUR für ganztägige Schulungsmaßnahmen,
  • im Modul B in der Regel bis zu 65%, bei Klimaschutzteilkonzepten max. 80% der zuwendungsfähigen Ausgaben,
  • im Modul C für investive Maßnahmen bis zu 50% der zuwendungsfähigen Kosten, jedoch max. 100.000 EUR, bzw. für Modellprojekte bis zu 60% der zuwendungsfähigen Kosten, jedoch max. 200.000 EUR. Die Bagatellgrenze liegt bei 5.000 EUR.

In den Jahren 2018 und 2019 stellt das Land Baden-Württemberg insgesamt rund 2 Mio. EUR an Fördergeldern zur Verfügung.

Weitere Beiträge

Forschungszulage seit März 2024
Förderzeitraum: seit 27.03.2024
Förderaufruf „Künstliche Intelligenz (KI) zur Automatisierung der Biogaserzeugung“ im Rahmen des BMEL-Förderprogramms „Nachhaltige Erneuerbare Ressourcen“
Förderzeitraum: 01.03.2024 – 30.09.2024
Förderaufruf „Zukunft.Forschung.Biogas“ im Rahmen des BMEL-Förderprogramms „Nachhaltige Erneuerbare Ressourcen“
Förderzeitraum: 12.03.2024 – 15.07.2024

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