Einzel-, Gemeinschafts- und Verbundprojekte im Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsbereich (05.12.2017 – 30.06.2021)

Einzel-, Gemeinschafts- und Verbundprojekte im Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsbereich (05.12.2017 – 30.06.2021)

Einzel-, Gemeinschafts- und Verbundprojekte im Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsbereich (05.12.2017 - 30.06.2021)

Sachsen-Anhalt / Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB)

Das Land Sachsen-Anhalt stellt neue Fördermittel für  innovative, technologieorientierte Vorhaben zur Verfügung. Diese sollen der Entwicklung von neuen Produkten und Verfahren, insbesondere innerhalb der in der Regionalen Innovationsstrategie 2014 bis 2020 herausgearbeiteten Leitmärkte dienen.

Mitfinanziert werden im Rahmen dieses Förderprogrammes

  • Einzelprojekte, Gemeinschaftsprojekte und Verbundprojekte der industriellen Forschung und experimentellen Entwicklung,
  • Anmeldung von Patent- und anderen gewerblichen Schutzrechten für die erarbeiteten Ergebnisse durch kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft,
  • Prozess- und Organisationsinnovationen im Rahmen von Einzel- und Gemeinschaftsprojekten von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft.

Die Förderung erfolgt als Zuschuss.
Der Förderumfang beträgt hierbei genauer:

  • für Vorhaben der industriellen Forschung grundsätzlich bis zu 50%, unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 80% der förderfähigen Ausgaben und
  • für Vorhaben der experimentellen Entwicklung grundsätzlich bis zu 25%, unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 80% der zuwendungsfähigen Ausgaben,
    jedoch 500.000 EUR je Projekt und Zuwendungsempfänger. Beinhaltet das Vorhaben
    auch Pilotlinien oder Pilotprojekte, erhöht sich der Zuschuss um max. 3 Mio. EUR.

Weiterführend beträgt die Höhe der Fördermittel für Einrichtungen der Forschung und der Wissensverbreitung im Rahmen nichtwirtschaftlicher Tätigkeiten zwischen 80% und 100% der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Für Patente beträgt die Höhe des Förderzuschusses bis zu 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben, max. jedoch 25.000 EUR, und für Vorhaben der Prozess- und Organisationsinnovation für kleine und mittlere Unternehmen bis zu 50% und für große Unternehmen bis zu 15% der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Laut Informationen des Ministeriums für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung stehen für Förderungen im Rahmen der FuE-Richtlinien in der Förderperiode 2014–2020 rund 111 Mio. EUR zur Verfügung. Zusätzlich investiert das Land Sachsen-Anhalt bis 2020 rund 150 Mio. EUR in den Ausbau der wirtschaftsnahen Forschungsinfrastruktur.

Gerne unterstützen wir Sie bei Ihrer Antragstellung mit unserer Fördermittelberatung!

 

Nicht das passende Programm für Sie? Weitere Förderprogramme finden Sie hier: Förderprogramme Sachsen-Anhalt

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