ClimXtreme: Richtlinie zur Förderung von Forschungs- und Entwicklungsprojekten zum Thema Extremereignisse “Klimawandel und Extremereignisse (08.12.2017-31.12.2025)

ClimXtreme: Richtlinie zur Förderung von Forschungs- und Entwicklungsprojekten zum Thema Extremereignisse “Klimawandel und Extremereignisse (08.12.2017-31.12.2025)

ClimXtreme: Richtlinie zur Förderung von Forschungs- und Entwicklungsprojekten zum Thema Extremereignisse "Klimawandel und Extremereignisse (08.12.2017-31.12.2025)

 

Innerhalb des Rahmenprogramms “Forschung für Nachhaltige Entwicklung” (FONA3) beabsichtigt das BMBF Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zu Klimawandel und Extremereignissen zu fördern.

Mit dem Förderschwerpunkt “ClimXtreme – Klimawandel und Extremereignisse” verfolgt das BMBF das Ziel, das Verständnis über das Auftreten von extremen Wetter- und Klimaereignissen zu erhöhen und durch neue Erkenntnisse und belastbare Ergebnisse besser damit umgehen zu können.

Der Förderschwerpunkt trägt damit innerhalb des Rahmenprogramms FONA3 insbesondere zur Vorsorgeforschung zum Klimawandel bei und leistet einen wesentlichen Beitrag zur Umsetzung der High-Tech-Strategie “Innovationen für Deutschland”.

Das übergeordnete Ziel der Fördermaßnahme dient der Beantwortung der folgenden drängenden Fragen:

  • Treten Extremereignisse im Zuge des Klimawandels bereits vermehrt auf?
  • Sind besonders intensive Extremereignisse wahrscheinlicher geworden?
  • Wie wird der Klimawandel in der Zukunft Extremereignisse in Intensität, Häufigkeit und räumlicher Verteilung verändern?

Die Zuwendungen werden im Wege der Projekförderung, in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen gewährt.

Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen, die individuell bis zu 100 % gefördert werden können.

Bei Forschungsprojekten an Hochschulen wird zusätzlich zu den zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 % gewährt.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel − je nach Anwendungsnähe des Projekts − bis zu 50 % anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung – grundsätzlich mindestens 50 % der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten – vorausgesetzt.

Für KMU sind differenzierte Aufschläge zulässig, die gegebenenfalls zu einer höheren Beihilfeintensität führen können.

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