Breitbandinfrastrukturausbau 20.11.2017-31.12.2021

Breitbandinfrastrukturausbau 20.11.2017-31.12.2021

Breitbandinfrastrukturausbau 20.11.2017-31.12.2021

Der Freistaat Thüringen fördert den Ausbau einer bedarfsgerechten, zuverlässigen, hochleistungsfähigen, erschwinglichen und nachhaltigen Breitbandinfrastruktur. Dazu zählen insbesondere die Schließung von Versorgungslücken, der Auf- und Ausbau von Next-Generation-Access-Netzen (NGA-Netzen) und die Einrichtung von W-LAN-Angeboten im öffentlichen Raum.

Mitfinanziert werden Investitionen in

  • den Ausbau passiver Breitbandinfrastruktur (Leerrohre, unbeschaltete Glasfaserkabel),
  • den Ausbau von Zugangsnetzen der nächsten Generation (NGA-Netze),
  • den Auf- und Ausbau von W-LAN-Angeboten im öffentlichen Raum (Hotspots) sowie
  • Machbarkeitsuntersuchungen, Planungs- und Beratungsarbeiten und sonstige Aufwendungen zur Vorbereitung und Durchführung von Maßnahmen.

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses.

Die Höhe der Förderung beträgt in der Regel bis zu 75% und in besonderen Fällen bis zu 100% der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Für passive Breitbandinfrastruktur und NGA-Netze ist die Förderung auf höchstens 150.000 EUR je Ortsteil bzw. Gemeindegebiet begrenzt. Umfasst das Erschließungsgebiet mehrere Ortsteile bzw. Gemeinden, darf die Förderobergrenze im Durchschnitt 150.000 EUR betragen.

Die Einrichtung eines Hotspots wird mit maximal 15.000 EUR gefördert.

Die maximale Förderhöhe von Machbarkeitsuntersuchungen sowie Planungs- und Beratungsarbeiten beträgt für Gemeinden und Gemeindeverbände bis zu 25.000 EUR und für Landkreise bis zu 60.000 EUR.

 

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