“Bioökonomie als gesellschaftlicher Wandel” – Zweite Ausschreibungsrunde: Richtlinie zur Förderung von Modul II (Thematische Förderung) (28.02.2018 – 30.06.2021)

“Bioökonomie als gesellschaftlicher Wandel” – Zweite Ausschreibungsrunde: Richtlinie zur Förderung von Modul II (Thematische Förderung) (28.02.2018 – 30.06.2021)

"Bioökonomie als gesellschaftlicher Wandel" - Zweite Ausschreibungsrunde: Richtlinie zur Förderung von Modul II (Thematische Förderung) (28.02.2018 - 30.06.2021)

Zu den großen gesellschaftlichen Herausforderungen der Gegenwart gehören die Sicherung der globalen Ernährung, eine nachhaltige Rohstoff- und Energieversorgung, der Schutz von Klima und Umwelt und der Erhalt der biologischen Vielfalt. Als Beitrag zur Bewältigung dieser Herausforderungen verfolgt die Bundesregierung mit der “Nationalen Forschungsstrategie BioÖkonomie 2030” und der “Nationalen Politikstrategie Bioökonomie” das Ziel, eine nachhaltige, biobasierte und an natürlichen Stoffkreisläufen orientierte Wirtschaftsform zu etablieren.

Das Konzept “Bioökonomie als gesellschaftlicher Wandel” umfasst vier Module, sowie die Förderung des öffentlichen Dialogs. Die vorliegende Bekanntmachung ist die zweite Runde in Modul II zur thematischen Unterstützung von Einzel- oder Verbundprojekten.

Mögliche Forschungsfelder umfassen im Rahmen dieser Richtlinie:

  • Entwicklung der Bioökonomie auf globaler, nationaler und lokaler Ebene: Effekte und Wechselwirkung
  • Technik- und Innovationsforschung: Bioökonomie in Landwirtschaft, industrieller Infrastruktur und im Energiebereich
  • Sozioökonomicsche Effekte: materielle, kulturelle und symbolische Aspekte der Bioökonomie im Strukturwandel
  • Globalität: Transnationale Zusammenhänge, internationale Beziehungen und entwicklungspolitische Implikationen
  • Nachhaltige Nutzung biologischer Ressourcen: Regionale Bioökonomie-Modelle und -Entwicklungsstrategien

Die Fördermittel werden in Form von Zuschüssen erteilt.

Hochschulen und Forschungseinrichtungen werden individuell bis zu 100% gefördert.

Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft erhalten in der Regel eine Anteilfinanzierung von 50%, wobei eine Eigenbeteiligung von mindestens 50% vorausgesetzt ist.

Weitere Beiträge

Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema „Interaktive und Gamification-basierte Technologien zur Förderung der psychischen Gesundheit im Kindesalter“
Förderzeitraum: 12.03.2024 – 07.05.2024
Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema „Basistechnologien für die Fusion – auf dem Weg zu einem Fusionskraftwerk“
Förderzeitraum: 07.03.2024 – 31.08.2024
Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema „digitale Anwendungen zur Steigerung der Ressourceneffizienz in zirkulären Produktionsprozessen - Modellvorhaben Kohleregionen - DigiRess II“
Förderzeitraum: 04.03.2024 – 31.12.2028

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