Betriebliche Beratung zur Erhöhung der grenzüberschreitenden Mobilität von Auszubildenden und jungen Fachkräften (Berufsbildung ohne Grenzen) (01.01.2016 – 31.12.2019)

Betriebliche Beratung zur Erhöhung der grenzüberschreitenden Mobilität von Auszubildenden und jungen Fachkräften (Berufsbildung ohne Grenzen) (01.01.2016 – 31.12.2019)

Betriebliche Beratung zur Erhöhung der grenzüberschreitenden Mobilität von Auszubildenden und jungen Fachkräften (Berufsbildung ohne Grenzen) (01.01.2016 – 31.12.2019)

Bund / Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) unterstützt die betriebliche Beratung zur Erhöhung der grenzüberschreitenden Mobilität von Auszubildenden und jungen Fachkräften in kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU).

Gefördert werden

  • Ansprache, Information und individuelle Beratung von Auszubildenden, jungen Fachkräften und Betrieben bzw. von Ausbildern zu Möglichkeiten von Praktika im Ausland bzw. zur Aufnahme von Auszubildenden und jungen Fachkräften aus dem Ausland,
  • Beratung und Unterstützung bei der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von (bilateralen) Einzel- oder Gruppenentsendungen bzw. Ausbilderreisen sowie bei der Aufnahme ausländischer Auszubildender und junger Fachkräfte,
  • begleitende Maßnahmen zum Aufbau nationaler und internationaler Kooperationen zur Durchführung und Verstetigung von Mobilitätsprojekten für Auszubildende und junge Fachkräfte sowie
  • Beratung zur zentralen Koordinierung und Steuerung des bundesweiten Netzwerkes der Mobilitätsberatung.

Die Zuschüsse erfolgen für einen Zeitraum von bis zu drei Jahren.
Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 70% der zuschussfähigen Gesamtkosten.
Mindestens 30% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben sind vom Antragstellenden selbst als Eigenmittel aufzubringen.

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