Aufstiegsbonus I und II (Stand 01.12.2017)

Aufstiegsbonus I und II (Stand 01.12.2017)

Aufstiegsbonus I und II (Stand 01.12.2017)

Rheinland-Pfalz / zuständige Industrie- und Handelskammer (IHK); zuständige Handwerkskammer (HWK)

Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt im Rahmen dieses Förderprogramms die berufliche Fortbildung sowie die Existenzgründung in gewerblichen, kaufmännischen und landwirtschaftlichen Berufen.

Ziel dieses Förderprogrammes ist es, Anreize für die berufliche Weiterbildung und für Existenzgründungen zu schaffen und damit die Zahl der im Land tätigen hochqualifizierten Fachkräfte zu erhöhen.

Gewährt werden einmalige Zuschüsse

  • für erfolgreich abgelegte Meisterprüfungen oder gleichwertige öffentlich-rechtliche Fortbildungsprüfungen (Aufstiegsbonus I),
  • anlässlich von Existenzgründungen durch Absolventen von Meisterprüfungen oder gleichwertigen öffentlich-rechtlichen Fortbildungsprüfungen (Aufstiegsbonus II).

Die Höhe des Förderungbetrags beträgt hierbei

  • beim Aufstiegsbonus I: pro Person 1.000 EUR je fachlich unterschiedlichem Fortbildungsabschluss,
  • beim Aufstiegsbonus II: pro Person 2.500 EUR.

 

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